Welche Maklerprovision ist üblich – und was ist gesetzlich geregelt?

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Die Maklerprovision – auch Courtage genannt – ist für viele Verkäufer und Käufer ein sensibles Thema. Doch was ist eigentlich üblich? Und was schreibt der Gesetzgeber vor?

📜 Was regelt das Gesetz?

Seit dem 23.12.2020 gilt bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, wenn der Käufer ein Verbraucher ist, bundesweit das Bestellerprinzip mit Kostenteilung.
Das bedeutet:
➡ Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, muss er mindestens 50 % der Provision selbst übernehmen.
➡ Eine komplette Abwälzung auf den Käufer ist nicht mehr zulässig.

💶 Wie hoch ist die Provision in Südhessen?

In der Region Südhessen – also in Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und dem Odenwaldkreis – liegt die übliche Maklerprovision bei 5,95 % inkl. MwSt., geteilt auf Verkäufer und Käufer, also je 2,975 %.

Abweichungen sind möglich, etwa bei Gewerbeimmobilien oder wenn der Käufer kein Verbraucher ist – dort gelten individuelle Regelungen.

🤝 Transparenz ist das A und O

Wir bei 2T-Makler legen großen Wert auf klare, faire und transparente Provisionsvereinbarungen. Unsere Kunden wissen immer, welche Leistungen sie erhalten – und wofür sie zahlen.

Sie haben Fragen zur Provision oder zur Abrechnung bei Ihrem geplanten Verkauf? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich!


✅ Facebook-Post für die Gruppe „Rund um die Immobilie Südhessen“

📅 Thema: Welche Maklerprovision ist üblich – und was ist gesetzlich geregelt?

💡 Seit Ende 2020 gilt: Verkäufer müssen bei der Wohnimmobilien-Vermittlung mindestens die Hälfte der Provision übernehmen. Eine reine Käuferprovision ist nicht mehr erlaubt!

In Südhessen ist 2,975 % je Partei üblich, also insgesamt 5,95 %.

Transparenz und Fairness sind uns bei 2T-Makler besonders wichtig – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Courtage haben!

💬 Wie sehen eure Erfahrungen mit Maklerprovisionen aus?

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