Der Verkauf einer vermieteten Immobilie unterscheidet sich deutlich vom Verkauf eines leerstehenden Objekts – rechtlich, finanziell und strategisch. Wer hier ohne Vorbereitung handelt, riskiert Konflikte mit Mietern und unnötige Verluste.
🏠 Was gilt rechtlich?
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Hauses bleiben die Mietverträge bestehen. Der Käufer tritt automatisch in das bestehende Mietverhältnis ein (§ 566 BGB: „Kauf bricht nicht Miete“).
Mieterschutz hat Vorrang:
- Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Kündigungsfristen gelten ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs.
- Der neue Eigentümer muss Eigenbedarf nachvollziehbar begründen.
📉 Auswirkungen auf den Verkaufspreis
Oft wird eine vermietete Immobilie mit einem Abschlag verkauft – vor allem, wenn der Mietzins niedrig ist oder kein Eigenbedarf durchsetzbar scheint.
Daher ist es wichtig, den Mietvertrag, die Mietrendite und die Restlaufzeit transparent darzustellen – das schafft Vertrauen bei Investoren.
📁 Was Sie vorbereiten sollten:
- Aktuelle Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
- Mietzahlungsnachweise
- ggf. Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei WEG)
- Nachweise über Instandhaltungen
🧭 Unser Tipp:
Eine gute Kommunikation mit den Mietern hilft oft, Besichtigungen zu ermöglichen und Missverständnisse zu vermeiden.
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✅ Facebook-Post für die Gruppe „Rund um die Immobilie Südhessen“
📅 Thema: Vermietete Immobilie verkaufen – was ist zu beachten?
🔑 „Kauf bricht nicht Miete“ – dieser Satz gilt bei vermieteten Immobilien. Das heißt: Der Mietvertrag bleibt bestehen, auch wenn der Eigentümer wechselt.
Wer ein vermietetes Haus oder eine Wohnung verkaufen will, braucht klare Unterlagen, Fingerspitzengefühl im Umgang mit Mietern – und einen erfahrenen Partner.
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💬 Hättet ihr gedacht, dass sich dadurch oft auch der Verkaufspreis verändert?