Für viele Immobilieneigentümer ist der Begriff Hausverwaltung gleichbedeutend mit der Betreuung eines Hauses. Doch rechtlich und organisatorisch unterscheidet man klar zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung – je nachdem, ob es sich um ein vermietetes Objekt oder eine Wohnungseigentümergermeinschaft handelt
- Mietverwaltung – Für einzelne Eigentümer von Mietobjekten
- Betriebskostenabrechnung
- Koordination von Reparaturen und Dienstleistern
- Wirtschaftliche Planung (z. B. Modernisierungen)
WEG-Verwaltung – Für Eigentümergemeinschaften
Die Verwaltung von Wohnungseigentum (nach WEG) umfasst:
- Organisation von Eigentümerversammlungen
- Erstellung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
- Durchsetzung von Beschlüssen
- Vertretung der WEG gegenüber Dritten
Unsere Leistungen für beide Bereiche
Bei TT Facility-Management bieten wir sowohl Mietverwaltungen für Einzelobjekte als auch die Betreuung ganzer Eigentümergemeinschaften an – zuverlässig, transparent und rechtskonform in ganz Südhessen.
📅 Thema: Mietverwaltung oder WEG-Verwaltung – Was passt zu Ihrer Immobilie?
🏢 Eigentümergemeinschaft oder vermietetes Mehrfamilienhaus?
Je nach Immobilie braucht es unterschiedliche Arten von Verwaltung – und beides ist bei uns in besten Händen.
📋 Wir von TT Facility-Management erklären Ihnen den Unterschied und bieten genau die Verwaltungsform, die zu Ihrer Immobilie passt.
💬 Schon Erfahrungen mit einer Verwaltung gemacht? Positiv oder eher herausfordernd?