Mietverwaltung oder WEG-Verwaltung – Was ist eigentlich der Unterschied?

Uncategorized

Für viele Immobilieneigentümer ist der Begriff Hausverwaltung gleichbedeutend mit der Betreuung eines Hauses. Doch rechtlich und organisatorisch unterscheidet man klar zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung – je nachdem, ob es sich um ein vermietetes Objekt oder eine Wohnungseigentümergermeinschaft handelt

  • Mietverwaltung – Für einzelne Eigentümer von Mietobjekten

  • Betriebskostenabrechnung
  • Koordination von Reparaturen und Dienstleistern
  • Wirtschaftliche Planung (z. B. Modernisierungen)

WEG-Verwaltung – Für Eigentümergemeinschaften
Die Verwaltung von Wohnungseigentum (nach WEG) umfasst:

  • Organisation von Eigentümerversammlungen
  • Erstellung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
  • Durchsetzung von Beschlüssen
  • Vertretung der WEG gegenüber Dritten

Unsere Leistungen für beide Bereiche
Bei TT Facility-Management bieten wir sowohl Mietverwaltungen für Einzelobjekte als auch die Betreuung ganzer Eigentümergemeinschaften an – zuverlässig, transparent und rechtskonform in ganz Südhessen.

📅 Thema: Mietverwaltung oder WEG-Verwaltung – Was passt zu Ihrer Immobilie?

🏢 Eigentümergemeinschaft oder vermietetes Mehrfamilienhaus?
Je nach Immobilie braucht es unterschiedliche Arten von Verwaltung – und beides ist bei uns in besten Händen.

📋 Wir von TT Facility-Management erklären Ihnen den Unterschied und bieten genau die Verwaltungsform, die zu Ihrer Immobilie passt.

1 thought on “Mietverwaltung oder WEG-Verwaltung – Was ist eigentlich der Unterschied?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert