Immobilienbesichtigung an Feiertagen – Chancen und Grenzen

Uncategorized

Die Weihnachtszeit ist für viele Menschen eine Phase der Ruhe und Besinnung. Doch gerade rund um die Feiertage überlegen Eigentümer und Makler, ob Immobilienbesichtigungen sinnvoll sind. Während freie Tage mehr Zeit für Interessenten bieten, gibt es auch organisatorische und rechtliche Aspekte, die bedacht werden müssen.

🧩 Chancen einer Besichtigung an Feiertagen

  • Mehr Zeit für Interessenten: Viele Menschen haben Urlaub und können Besichtigungen ohne beruflichen Stress wahrnehmen.
  • Festliche Atmosphäre: Immobilien wirken in weihnachtlicher Dekoration oft besonders einladend und emotional ansprechend.
  • Exklusivität: Weniger Konkurrenz durch parallele Besichtigungen, da viele Anbieter die Feiertage meiden.
  • Familienentscheidungen: Da Angehörige zusammenkommen, können Kaufentscheidungen gemeinsam diskutiert werden.

🧩 Grenzen und Risiken

  • Rechtliche Ruhezeiten: Feiertage sind gesetzlich geschützte Ruhetage. Gewerbliche Aktivitäten können eingeschränkt sein.
  • Erreichbarkeit: Banken, Notare und Behörden sind geschlossen – eine schnelle Abwicklung ist nicht möglich.
  • Emotionale Verzerrung: Die festliche Stimmung kann Interessenten dazu verleiten, die Immobilie weniger kritisch zu bewerten.
  • Praktische Hindernisse: Dunkelheit in den Wintermonaten erschwert eine sachliche Besichtigung, da Tageslicht fehlt.

🧩 Tipps für Eigentümer und Makler

  1. Vorbereitung: Besichtigungen sollten gut geplant sein – mit klaren Informationen und vorbereiteten Unterlagen.
  2. Transparenz: Interessenten sollten wissen, dass Vertragsabschlüsse erst nach den Feiertagen möglich sind.
  3. Atmosphäre nutzen: Dezente Dekoration kann die Immobilie positiv wirken lassen, ohne von Mängeln abzulenken.
  4. Alternative Termine: Zwischen den Feiertagen (z. B. 27.–30. Dezember) sind Besichtigungen oft sinnvoller als direkt an Weihnachten.

💬 Fazit

Immobilienbesichtigungen an Feiertagen sind ein zweischneidiges Schwert. Mehr Zeit und festliche Stimmung können Vorteile bieten, doch rechtliche und organisatorische Grenzen schränken die Praxis ein. Für Eigentümer und Makler gilt: Wer die Feiertage nutzt, sollte Besichtigungen sorgfältig vorbereiten und die Erwartungen klar kommunizieren.

📢 Morgen geht’s weiter mit dem Thema: 25. Dez (Do) – Weihnachtsbaum aus Büchern – Geschichten im Mittelpunkt