Ein gepflegter Garten gehört zu einer attraktiven Immobilie einfach dazu – und Hecken spielen dabei eine zentrale Rolle. Doch beim Rückschnitt gelten in Deutschland klare gesetzliche Regeln, insbesondere zum Schutz der Tierwelt. Wer falsch oder zur falschen Zeit schneidet, riskiert Bußgelder.
Was sagt das Gesetz?
Laut §39 Bundesnaturschutzgesetz gilt:
Vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte und Rodungen von Hecken, Gebüschen und Bäumen verboten, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen.
Was ist dennoch erlaubt?
Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Pflanze
Form- und Erhaltungsschnitte, solange keine Tiere gestört werden
Rückschnitte außerhalb der Brutzeit (also ab 1. Oktober bis Ende Februar)
Tipps für den richtigen Heckenschnitt:
Früh morgens oder am späten Nachmittag schneiden (schont Pflanzen)
Immer mit scharfem, sauberem Werkzeug arbeiten
Vorsicht bei Nistplätzen – vorher prüfen!