Die Reform der Grundsteuer betrifft alle Immobilieneigentümer in Deutschland – auch in Südhessen. Ab 2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen, Fristen und Verfahren, die Eigentümer kennen sollten, um Überraschungen bei der Steuerlast zu vermeiden. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte im Herbst 2025.
📊 Wichtige Entwicklungen zur Grundsteuer:
- Neues Berechnungsmodell: Die Grundsteuer wird künftig nach dem Bodenwert, Gebäudeart und Lage berechnet – die bisherigen Einheitswerte entfallen.
- Frist für Grundsteuererklärung: Eigentümer müssen ihre Daten bis spätestens 31. Oktober 2025 beim Finanzamt einreichen.
- Digitalisierung: Die Abgabe erfolgt überwiegend online über das ELSTER-Portal.
- Regionale Unterschiede: Kommunen in Südhessen legen Hebesätze fest – Darmstadt, Offenbach und Bensheim unterscheiden sich deutlich in der Steuerlast.
- Prüfung von Daten: Grundstücks- und Gebäudedaten sollten genau kontrolliert werden, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.
💡 Tipps für Eigentümer:
- Frühzeitig handeln: Wer die Grundsteuererklärung rechtzeitig vorbereitet, vermeidet Last-Minute-Stress.
- Unterlagen bereithalten: Kaufverträge, Baupläne, Wohnflächenberechnungen und Lagepläne sind erforderlich.
- Digitale Abgabe nutzen: ELSTER erleichtert die Berechnung und reduziert Fehlerquellen.
- Hebesatz prüfen: Eigentümer können vorab prüfen, wie die Kommunen ihre Hebesätze festgelegt haben.
- Beratung einholen: Steuerberater oder Immobilienfachleute helfen, die korrekte Steuerlast zu ermitteln.
🏡 Fazit:
Die Grundsteuer 2025 bringt neue Regeln und Pflichten für Eigentümer in Südhessen. Wer sich rechtzeitig informiert, alle Unterlagen bereithält und die digitalen Möglichkeiten nutzt, kann die Steuer korrekt berechnen und Überraschungen vermeiden.
📢 Morgen geht’s weiter mit dem Thema:
16. Okt (Do) – Wohntrends 2025: Flexible Grundrisse & modulare Konzepte.